Ihre häufig gestellten Fragen, unser FAQ

Muss ich zwingend einen Termin machen um zum Arzt zu kommen?

Ja, bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, oder buchen Sie direkt einen Termin online. Dies hilft uns dabei, das Patientenaufkommen geordnet zu behandeln und Wartezeiten zu minimieren. Selbstverständlich können Sie auch vor Ort in der Praxis einen Termin ausmachen. Hierbei können wir Ihnen leider nicht zusagen, ob und wie lange Sie auf den Termin beim Arzt warten müssen. In Notfällen können Sie jederzeit in unsere Praxis kommen und Sie werden behandelt, je nach Schwere des Krankheitsbildes variiert die Wartezeit.

 

Warum ist die Praxis zu manchen Zeiten nur begrenzt oder schlecht telefonisch erreichbar?

Aufgrund des hohen Patientenaufkommens sind unsere Telefonleitungen teilweise stark überlastet. Hier haben wir bereits aufgerüstet. Doch an manchen Tagen ist die Nachfrage dennoch so stark, dass es zu Problemen mit unserer Leitung kommt. Es sind bereits Mitarbeiter abgestellt, die sich nur mit der telefonischen Organisation der Sprechstunde beschäftigen. Dennoch können Sie uns dabei unterstützen die Telefonanlage etwas zu entlasten, indem Sie Ihre Termine oder Rezepte online buchen/bestellen oder uns eine E-Mail zukommen lassen. Termine buchen Sie bitte hier und Rezeptbestellungen hier.  E-Mails senden Sie bitte an die Adresse info@aerzteteam-kommern.de.

 

Kann ich trotzdem vom Arzt untersucht werden, wenn ich Corona habe?

Ja wir untersuchen Sie auch, wenn Sie Corona haben. Es kann gerade dann wichtig sein, eine persönliche ärztliche Behandlung durchzuführen. Um uns und Sie bestmöglich zu schützen, haben wir die Praxis räumlich getrennt und können somit einen erhöhten Schutz vor Ansteckung sowohl für Sie als Patienten, als auch für unser Praxisteam gewährleisten. Buchen Sie sich hierzu gerne online einen Termin in unserer Infektsprechstunde. Die Infektsprechstunde wird in den Räumlichkeiten direkt neben der Hauptpraxis, in der Kölnerstraße 40 durchgeführt.

 

Nehmen Sie als Praxis noch neue Patienten auf?

Wir nehmen Patienten aus dem Versorgungsgebiet auf. Wir werben keine Patienten von anderen Kollegen ab. Eine Aufnahme ist möglich. Hierfür buchen Sie sich bitte telefonisch ein Erstgespräch. Laden Sie sich bitte die Dokumente für Neupatienten auf unserer Internetseite runter. Wenn Sie Zuhause keinen Drucker besitzen, werden Ihnen die Dokumente in der Praxis vorgelegt. Kommen Sie dafür bitte 10 Minuten früher zu Ihrem Termin.

 

Kann ich mich in Ihrer Praxis “durchchecken“ lassen?

Unsere Praxis bietet Vorsorgeuntersuchungen an. Sie haben die Möglichkeit eine Gesundheitsuntersuchung einmalig zwischen dem 18ten und 35ten Lebensjahr, sowie alle 3 Jahre ab dem 35ten Lebensjahr durchführen zu lassen. Weitere Vorsorgeuntersuchungen sind die Krebsvorsorge Mann, ab dem 45ten Lebensjahr einmal jährlich, sowie das Hautkrebsscreening ab dem 35ten Lebensjahr alle 2 Jahre. Die Jugenduntersuchung (J1) können Sie gerne zwischen dem 12ten und 14ten Lebensjahr bei uns machen. Ein Aorten-Screening für Männer ist ab dem 65ten Lebensjahr einmalig im Leben möglich.

 

Wann ist ein Hautkrebsscreening möglich/nötig?

Ein Hautkrebsscreening ist ab dem 35ten Lebensjahr alle 2 Jahre möglich. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

 

Wann ist eine Prostata-Untersuchung möglich/nötig?

Eine Prostata-Untersuchung ist ab dem 45ten Lebensjahr einmal jährlich möglich. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

 

Informieren Sie mich über die Laborergebnisse?

Eine generelle Information über die Laborergebnisse erhalten Sie, wenn Sie in der Praxis anrufen. Wir rufen Sie nur in Notfällen aktiv an. Der Patient ist sowohl für seine Befunde, als auch für seine Laborergebnisse selber verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass er diese Informationen aus der Praxis bekommt.

 

Machen wir auch Hausbesuche?

Für Patienten, denen es nicht möglich ist, die Praxis zu besuchen, machen wir auch Hausbesuche im Versorgungsgebiet Kreis Mechernich und Schwerfen. Ausserhalb dieser Region können wir leider keine Hausbesuche anbieten, da es zu einer zu langen Unterversorgung der Sprechstunde kommen würde.

 

Behandeln wir auch Kinder?

Ja, wir behandeln gerne Ihre Kinder. Leider können wir keine U-Untersuchungen durchführen. Sie können aber mit den alltäglichen Problemen gerne zu uns kommen. Sollten wir aus allgemeinmedizinischer Sicht die Probleme nicht lösen können überweisen wir Ihr Kind weiter.

 

Warum können Sie mir meine Untersuchungen nicht per Email schicken?

Das Versenden von Gesundheitsdaten per unverschlüsselter E-Mail ist rechtlich unzulässig, da es sich hierbei um besondere Arten von personenbezogenen Daten i.S.v. § 3 Abs. 9 BDSG handelt. Dies würde nicht den Anforderungen der Nr. 4 der Anlage zu § 9 BDSG entsprechen. Danach muss gewährleistet sein, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.