Berufsordnung

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 21. November 2015 aufgrund § 31 des Heilberufsgesetzes vom 09. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW. S. 201) folgende Änderung der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 14.11.1998 (MBl. NRW. 1999 S. 350), zuletzt geändert am 10. November 2012 (MBl. NRW. 2013. S. 89) beschlossen. Diese ist am 17. März 2016 in Kraft getreten.

Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlossene Berufsordnung stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegen- über ihren Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Dafür geben sich die in Nordrhein tätigen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung. Mit der Festlegung von Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel,

  • das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern;
  • die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen;
  • die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren;
  • berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.

Die für uns maßgeblichen und gültigen Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgenden Verlinkungen: